Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GoCom Services
Gottschlich e.K. Teil B
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Geltungsbereich
für Software und gebrauchte Hardware. |
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von
Software und gebrauchter Hardware von GoCom Services erfolgen ausschließlich zu den
nachstehen-den Geschäftsbedingungen des Teil B. (siehe http://www.GoCom-Services.de/d_agbs_gocom.htm)
Abweichende Bedingungen seitens des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn GoCom
Services hat diesen schriftlich zugestimmt. |
Vertragsgegenstand Angebot |
Als Hardware gelten die
im Kauf- und Lizenzvertrag aufgeführten Hardware-Komponenten und Systemsteuerprogramme,
als Software die Anwenderprogramme. GoCom Services liefert Hard- und Software zu dem im
Kauf- und Lizenzvertrag vereinbarten Liefertermin an den vereinbarten Ablieferungsort.
GoCom Services haftet nicht für Verzögerungen, die ohne ihre Absicht oder grobe
Fahrlässigkeit entstehen. Als Lieferdatum gilt der Tag der Auslieferung, wenn die
Installation durch GoCom Services vereinbart wurde, der Tag, an welchem die Software
installiert ist. GoCom Services gewährt dem Kunden das Recht zum Gebrauch der Software
und der dazugehörenden Dokumentation (nachfolgend Lizenzmaterial). Ist die Installation
durch GoCom Services vereinbart, stellt der Kunde die notwendigen geeigneten
Räumlichkeiten für Installation und Schulung zur Verfügung und stattet sie auf seine
Kosten mit den erforderlichen technischen Einrichtungen aus gemäss GoCom Services.
Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend und verstehen sich zzgl der in
gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderen Abgaben des Lieferlandes. Die Kosten für die
Verpackungsentsorgung in Form der Rücknahmeverpflichtung im Sinne der
VerpackungsVerOrdnung sind in unseren Preisen als Nachlass inkludiert. Zwischenverkauf und
Preisänderungen vor Vertragsabschluß behalten wir uns vor. Druckfehler, Irrtümer und
Änderungen vorbehalten. |
Lieferung, Versandkosten |
Lieferungen erfolgen ab
unseren Lagern zzgl. Versandkosten. Aufträge werden nur komplett geliefert, es sei denn
der Kunden wünscht eine Lieferung in Teilen. Ohne das Rechte gegenüber GoCom Services
hergeleitet werden können, lassen wir technische oder optische Verbesserungen in Produkte
einfließen, die zu Abweichungen in Bild oder Sache führen können, da wir oder unsere
Lieferanten diese im Sinne des technischen Fortschritts vorgenommen haben. |
Garantie gebrauchte Hardware |
Für die von der Firma
GoCom Services verkaufte gebrauchte Hardware wird nur die gesetzliche Garantie von 6
Monaten übernommen, die mit der Ausstellung der Rechnung beginnt. Etwaige weitergehende
Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller werden von der Firma GoCom Services
an den Kunden weitergegeben, ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall
erfolgt nach Wahl der Firma GoCom Services Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel
oder Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch, Bedienungsfehler, betriebsbedingte
Abnutzung, oder normalen Verschleiss zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Die Firma GoCom Services übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. |
Garantie von GoCom Software,
Standardsoftware oder Hardware von Lieferanten |
Hinsichtlich der
Hardware sowie der Standardsoftware von Drittlieferanten gelten ausschliesslich die
Garantiebestimmungen des Herstellers. GoCom Services übernimmt in einem Garantiefall nur
die Verhandlungen mit dem Hersteller. Die Funktion der gelieferten Software wird von der
Abgabe sorgfältig geprüft und entspricht den im Zeitpunkt der Auslieferung gültigen
Spezifikationen. Die Garantie von Software der Firma GoCom Services garantiert die dem
neuesten Stand der Technik entsprechende Wartung der vom Wartungsvertrag umschriebenen
Software. Für die korrekte Installation haftet GoCom Services nur, wenn sie diese mit
ausschliesslich von ihr gelieferter Hard- und Software selbst durchgeführt hat. Während
der im Auftrag festgelegten Garantiedauer behebt GoCom Services Mängel und Störungen,
sofern diese innert 10 Tagen nach Auftreten schriftlich und dokumentiert gerügt werden.
Mangels anderer Abrede beträgt die Garantiefrist für Software 1 Jahr. GoCom Services hat
die Wahl, die Software entweder nachzubessern oder nachzuliefern, namentlich einen
Korrekturcode, eine korrigierte Version des Programmes oder eine Umgehungslösung zur
Verfügung zu stellen. Wandelungs- und Minderungsrecht des Kunde sind wegbedungen. Die
Garantieleistungen umfassen die Arbeitszeit im Service-Center von GoCom Services und
allfällige Ersatzteile für GoCom Produkte, nicht jedoch Reisezeit und Transportkosten.
Nach Ablauf der Garantiefrist gelten ausschliesslich der Wartungsvertrag und die
dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. GoCom Services übernimmt keine Gewähr,
dass Hard- und Software den Funktions- und Betriebsanforderungen des Kunden entsprechen
und ohne Unterbruch und Fehler funktionieren. GoCom Services übernimmt keine Gewähr,
dass Hard- und Software in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen
Daten, Systemen und Programmen funktionieren. GoCom Services lehnt jede Gewährleistung
und Haftung ab für Mängel oder Störungen, die durch äussere, von GoCom Services nicht
verschuldete Umstände und Einflüsse oder durch unsachgemässe Bedienung oder
Störungsbehebung durch den Kunde oder Dritte verursacht werden. GoCom Services lehnt jede
Gewährleistung und Haftung ab, wenn der Kunde die Anweisungen von GoCom Services und der
Hersteller von gelieferten Produkten und die ihm übergebenen Handbücher und
Dokumentationen nicht beachtet, insbesondere wenn er die Datensicherung nicht
anweisungsgemäss durchführt und dokumentiert. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser
Anweisungen verantwortlich und beweispflichtig und lehnt jede Gewährleistung und Haftung
für leichte Fahrlässigkeit sowie jede Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden
wie entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter gegen den Kunde ab. |
Transportschäden |
Sämtliche Lieferungen
werden auf die Gefahr des Kunden / Bestellers versendet. Der Kunde ist verpflichtet
offensichtliche Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen und
uns bis spätestens 3 Arbeitstage nach Anlieferung vorzulegen. Nicht bestätigte offene
Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Verdeckte
Mängel sind uns sofort nach Schadensfeststellung schriftlich anzuzeigen, höchstens
jedoch 5 Tage nach Anlieferung der Ware. |
Verantwortung des Kunden |
Die Verantwortung für
die Auswahl, die Installation und den Gebrauch der Hard- und Software sowie für die damit
erzielten Resultate trägt der Kunde. Hat sich GoCom Services zur Installation
verpflichtet, trägt sie dafür die Verantwortung. Verwendet der Kunde von Dritten
gelieferte oder installierte Hard- oder Software, trägt er unter Ausschluss jeder Haftung
von GoCom Services die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der
Gesamtlösung. Der Kunde ist für die Sicherheitsmassnahmen zum Schutz gespeicherten Daten
vor Zerstörung oder Missbrauch verantwortlich und verpflichtet, die Datensicherung
entsprechend den Vorschriften von GoCom Services und der Produkthersteller durchzuführen
und zu dokumentieren. |
Softwarelizenzen |
GoCom Services liefert
dem Kunden das Lizenzmaterial in der jeweils aktuellen Version, sofern Wartung Gebühren
regelmässig bezahlt worden sind, für die Softwareprodukte, die der Wartung unterliegen.
Diese Produkte sind besonders gekennzeichnet. Das Lizenzmaterial gilt 30 Tage nach dessen
Ablieferung beim Kunden als abgenommen, spätestens jedoch mit Aufnahme der produktiven
Datenverarbeitung, falls der Kunde nicht zuvor Funktionen und Leistungen des Programmes
schriftlich beanstandet hat. Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwarelizenzen erwirbt
der Kunde das Nutzungsrecht am Lizenzmaterial. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, den
Programmcode in maschinell lesbarer Form auf der bezeichneten Anlage zu verwenden, d.h.
das Programm ganz oder teilweise zur Ausführung der darin enthaltenen Instruktionen in
das bezeichnete EDV-System einzulesen und zu speichern sowie die zu einem Programmprodukt
gelieferte Dokumentation im Zusammenhang mit dem Einsatz des Programmes zu gebrauchen. Der
Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von GoCom Services oder
allfälliger Drittlieferanten, enthält sich jeden Angriffs auf Bestand und Umfang dieser
Rechte und trifft im Einvernehmen mit GoCom Services alle Massnahmen, um deren Rechte zu
wahren. Das Lizenzmaterial enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche
Betriebsgeheimnisse von GoCom Services darstellen. Der Kunde verpflichtet sich, das
Lizenzmaterial weder ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu
machen, noch es zu veröffentlichen. Der Kunde stellt durch entsprechende Instruktion,
Vereinbarungen und andere geeignete Vorkehrungen sicher, dass alle Personen, die Zugang
zum Lizenzmaterial haben, diese Verpflichtungen einhalten. Der Kunde ergreift in seinem
Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, um das
Lizenzmaterial vor ungewollter Preisgabe beziehungsweise Zugriff, Diebstahl oder
Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen. Kopien des Lizenzmaterials dürfen ohne
Einverständnis GoCom Services nicht erstellt werden, ausser zu reinen
Datensicherungszwecken. Bei Verstoss gegen diese Bestimmungen ist GoCom Services ausser zu
allen gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Massnahmen auch berechtigt, die
Softwarelizenz zu sperren. |
Wartungsleistungen |
GoCom Services erbringt
gegen Bezahlung einer im Wartungsvertrag festgelegten Pauschalgebühr Wartungsleistungen
mit dem Zweck, die Einsatz- und Funktionstüchtigkeit der gewarteten Software zu erhalten
oder im Falle von Fehlern oder Störungen wieder herzustellen und dem Kunden
Verbesserungen der Software zur Verfügung zu stellen. Die Wartungsleistungen werden nur
auf Aufforderung des Kunden erbracht, Updates ausgenommen. Die Wartung umfasst je nach
Wartungsvertrag eines der folgende Leistungsmodule: a) Hotline mit Update -
Telefonauskunft von Montag bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr - Personelle
Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten Person - Unaufgeforderte
Information über Programmentwicklungen und anwendungen - Unaufgeforderte Updates
der bestehenden Software mit Dokumentation b) Fernwartung mit Updates - Telefonauskunft
von Montag bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr - Fernwartung ausserhalb der
Bürozeit, d.h. jederzeitige Wiederherstellung einer minimalen Funktionsfähigkeit des
Systems über eine Telefonleitung mit einer speziellen Notfall-Nummer - Personelle
Bereitschaft mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten Person - Unaufgeforderte
Information über Programmentwicklungen und anwendungen- Unaufgeforderte Updates der
bestehenden Software mit Dokumentation Der Kunde stellt für das gewählte Leistungsmodul,
d.h. Hotline oder Fernwartung folgende Einrichtungen auf seine Kosten zur dauernden
Verfügung: - Telefonanschluss mit separater Nummer und direkter Amtsleitung - ISDN-Karte
mit Software gemäss Spezifikation GoCom - Kommunikations-Software gemäss Spezifikation
GoCom Von der Wartungsleistung sind ausgeschlossen: - Hardware.
Programmmodifikationen sowie Weiterentwicklungen der bestehenden Software oder von Teilen
derselben. Eine Weiterentwicklung und nicht blosse Verbesserung liegt vor, wenn die
Software neue Funktionen und Einsatzforderungen erfüllt oder zusätzliche
Einsatzmöglichkeiten aufweist. - Behebung von Fehlern und Mängeln, die durch Eingriffe
von Personen verursacht worden sind, die von GoCom Services nicht dazu ermächtigt wurden.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Behebung von Fehlern und Mängeln, die auf
unsachgemässe Modifikationen sowie Änderungs- und Anpassungsversuche des Kunden oder
durch Dritte oder auf andere Umstände und Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht von
GoCom Services zu vertreten sind, wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt. -
Kundenbesuche. |
Wartungsgebühr |
Die im Wartungsvertrag
vereinbarte Pauschalgebühr ist jeweils halbjährlich im voraus zu bezahlen. Ist ein
Kundenbesuch notwendig, ein Software-Problem auf einen Hardware&Software-Fehler
zurückzuführen oder erbringt die GoCom auf Wunsch des Kunden von der vereinbarten
Wartungs-leistung ausgeschlossene Leistungen, werden diese separat nach den üblichen
Ansätzen berechnet. |
Beendigung des Wartungsvertrages |
Der Wartungsvertrag ist
beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf das Ende
eines Kalenderjahres kündbar. Ausnahmen sind zulässig bedürfen aber der Schriftform. |
Eigentumsvorbehalt |
Die gelieferten Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch zukünftiger Forderungen Eigentum der
Firma GoCom Services Gottschlich e.K.. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Firma GoCom Services ab, auch insoweit, wenn die
Ware weiterverarbeitet wurde. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, ist der Kunde
verpflichtet, auf das Eigentum der Firma GoCom Services hinzuweisen und die Firma GoCom
Services zu unterrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
bleibt die Hardware Eigentum der Firma GoCom Services . Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der
Kunde ermächtigt die Firma GoCom Services , diesen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises jederzeit ohne seine Mitwirkung in das
Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises bleibt die Software unter Lizenzsperre und die Firma GoCom Services
ermächtigt, diese bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen auszulösen. |
Preise, Preisnachlässe,
Zahlungsbedingungen |
Unsere Rechnungen sind
sofort nach Warenerhalt ohne Abzüge zu zahlen. Skontoabzug wird nur nach vorheriger
schriftlichen Vereinbarung gewährt. Schecks gelten als Zahlung erst nach Einlösung.
Kommt der Käufer mit der fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen
Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma GoCom
Services berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder
für weitere Lieferungen Barzahlung der Ware mit einer Nachnahmegebühr von 7,50 EUR je
Lieferung, oder Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen
Nachfristsetzung bedarf. Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins werden Verzugszinsen
in Höhe des gesetzlichen Zinszatzes auf den Warenwert der Lieferung berechnet. Alle
Kosten, die durch eine nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, gehen zu Lasten des
säumigen Käufers. Preise sind freibleibend. Rechnungen, Angebote, Mahnungen etc werden
per eMail oder Fax versandt und protokolliert. Sollten sich alle Mahnungen als wirkungslos
erweisen, wird ein Inkassounternehmen beauftragt, die Forderungen einzutreiben. Alle
weiteren dadurch entstehenden Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, ab der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zu berechnen. |
Falschbestellungen/Auftragsstornierungen |
Stornierugen von
Aufträgen, bei denen Produkte speziell für einen Kunden bestellt wurden bzw. deren
Auftragsmenge den normalen Lagerbestand übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten
nur mit schriftlicher Bestätigung der Firma GoCom Services. Die Rücksendung hat frei
Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden.
Rücksendungen sind mit einer Autorisierungsnummer (RMA) zu versehen, die deutlich
sichtbar außen auf der Verpackung angebracht werden muss. Rücksendungen ohne
Autorisierungsnummer und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
Verbrauchsmaterialien können nur innerhalb von 2 Wochen nach Kauf in Originalverpackung
zurückgenommen werden. |
Reklamation |
Wir sind stets bemüht,
Ihnen nur absolut zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte
es dennoch einmal Grund zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder
Falschlieferung), so fordern Sie einen RMA Beleg, der ausgefüllt an
uns zurück gesandt werden muss, an. Nur so ist ein schneller und reibungsloser
Warenaustausch garantiert. Bei mangelhafter Ware ist ohne genaue und
detaillierte Fehlerbeschreibung eine Bearbeitung nicht möglich. Die
Autorisierungsnummer ist deutlich sichtbar außen auf der Verpackung
anzubringen. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer und unfreie Rücksendungen
werden nicht angenommen. Bei Reklamationen von Druckerzubehör, Telefaxzubehör
und Kopierzubehör sind 3 Ausdrucke beizufügen, welche den Mangel dokumentieren.
Ohne diese Ausdrucke ist eine Bearbeitung nicht möglich. Für ungerechtfertigt
als defekt eingesandte Produkte werden die angefallenen Prüfkosten
an den Einsender weiterberechnet und an den Einsender kostenpflichtig
zurückgesandt. Der Kunde ist verpflichtet die unberechtigt reklamierten
Produkte zurückzunehmen. Die Rücksendung hat komplett in Originalverpackung
frei Haus an uns zu erfolgen. Unvollständige Rücksendungen können
nicht bearbeitet werden und werden umgehend an den Kunden zurückgesandt.
Falsch bestellte Produkte, die durch den Kunden beklebt, beschriftet,
geöffnet oder gebraucht wurden, bzw nicht mehr im Originalzustand
sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. sind Berechtigte Reklamationen
werden an den Lieferanten zur Reparatur/ Umtausch eingesandt. Nach
Reparatur/Umtausch erhält der Kunde das Produkt kostenfrei zugesandt.
Bitte beachten Sie, daß bei Mängel im Lieferumfang (fehlendes Produkt
oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), uns dieser Mangel
innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang angezeigt werden muss. Spätere
Reklamationen können nicht anerkannt werden und gehen zu Lasten des
Bestellers.
§ 7 Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen/Fernabsatzvertrag
71. Ausübung
des Widerrufs
Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages,
der zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete
Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs
beim Empfänger, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher eine
schriftliche Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Der Widerruf
muss in Textform (also per e-mail, Brief, Telefax etc.) erfolgen.
Er kann bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware
ausgeübt werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
72.Rechtsfolgen
des Widerrufs
Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung
ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages
mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung gebunden.
Im Falle des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Die Ware ist sofort nach Ausübung
des Widerrufsrechts auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an diesen
zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung
ausgeübt wurde. Bei Bestellungen, deren Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt, oder wenn
bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung
oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht
hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht,
hat der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung
zu tragen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht,
wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann (z.B. mehr als
20 kg). In diesem Fall werden wir diese abholen lassen.
7 3. Wertersatz
Wenn der Kunde die Ware nach dem Widerruf ganz oder teilweise nicht
oder nur im verschlechterten Zustand zurücksendet, ist er dem
Verkäufer gesetzlich zum Wertersatz verpflichtet. Abweichend
von § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB hat der Verbraucher Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht,
wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung
der Sache zurückzuführen ist, wie sie in einem Ladengeschäft
möglich gewesen wäre. Im Übrigen kann der Kunde die
Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Jede darüber hinaus gehende Nutzung der Ware berechtigt den Verkäufer
jedoch zu Ersatzansprüchen, die unter Umständen die Höhe
des Kaufpreises erreichen können, jedoch mindestens 10 % des
Kaufpreises, je nach Zustand des Artikels, dessen Verpackung und Zubehör.
Der Kunde hat die Möglichkeit des Nachweises, dass dem Verkäufer
ein geringerer Schaden entstanden ist. Insoweit wird auf § 357
BGB verwiesen. Die Rücksendung der Ware soll nach Möglichkeit
in der unbeschädigten Originalverpackung mit vollständigem
Zubehör erfolgen. Alle Waren, die dem Kunden geliefert wurden,
müssen zurückgegeben werden. Es ist durch geeignete Umverpackung
dafür Sorge zu tragen, dass die Ware unbeschädigt beim Verkäufer
eintrifft.
Die weiteren Rechtsfolgen
des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 BGB und
bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag
auch nach § 358 BGB. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer
Vereinbarungen und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht
bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind. Bei Dienstleistungen erlischt
das Widerrufsrecht auch, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung
nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
Widerrufsfrist seitens des Verkäufers begonnen wurde oder der
Verbraucher diesen selbst veranlasst hat.
Der Widerruf ist zu richten an:
GoCom Services Gottschlich e.K., Peter Gottschlich
Am Mühlenberge 3,
30539 Hannover
oder per Fax 0511 52489 323,
oder per e-mail: info@gocom-services.de.
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Haftung |
Die Haftung der Firma
GoCom Services bezieht sich ausschließlich auf den Warenwert der von uns angebotenen
Produkten. Haftungsübernahmen für Folgeschäden jedweder Art, die durch Nicht- oder
Falschlieferung oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, oder
entgangener Gewinn oder Vermögensschäden jeglicher Art wird ausgeschlossen. |
Beweisführung |
Alle
Daten. Die Beweisführung für den Schaden und die Ursache
obliegt dem Käufer.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand |
Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist für beide Teile Hannover.
Bei Abschluss des Vertrages erhalten, gelesen und genehmigt |
Hier der Link zu :
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma GoCom Services Gottschlich e.K.
Geltungsbereich
Handelswaren mit Ausnahme von Software und gebrauchter Hardware.
Geltungsbereich
Software und gebrauchter Hardware.
Geltungsbereich
für Sicherheitstechnik und Zubehör, Safes und Tresore
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Vielen Dank !
Die Service Group GoCom
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