Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma GoCom Services Gottschlich e.K. Teil C
Geltungsbereich für Sicherheitstechnik und Zubehör, Safes
und Tresore
Sämtliche Lieferungen
und Leistungen von Sicherheitstechnik, Tresoren und Safes von GoCom Services
erfolgen ausschließlich zu den nachstehen-den Geschäftsbedingungen
des Teil C. ( (siehe http://www.GoCom-Services.de/d_agbs_gocom.htm)
Abweichende Bedingungen seitens des Kunden werden nicht anerkannt, es
sei denn GoCom Services hat diesen schriftlich zugestimmt.
Vertragsgegenstand Angebot
Grundlage unseres Angebotes und unserer Auftragsbestätigung sind
die von uns an den Auftraggeber übergebenen Installationsvoraussetzungen.
Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen
nach der Beauftragung die mit der Bestellung übergebene Türenliste.
Nach Erhalt der vollständig ausgefüllten Türenliste beginnt
die von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit . Die Garantie
beginnt mit dem Tag des Einbaus und ist 6 Monate für elektronische Bauteile. Ist
die Türenliste unvollständig und muss der Auftragnehmer die
fehlenden Informationen erarbeiten, so können die hierfür angefallenen
Aufwendungen als Projektierungsleistung dem Auftraggeber berechnet werden.
Die bauseitigen Voraussetzungen seitens des Auftraggebers sind wie folgt:
Generell müssen die Türen bauseitig mechanisch leichtgängig
schließen und öffnen, ausschlaggebend sind die Anforderungen
der Türen entsprechneden DIN. Bauseitig sind alle Verkabelungen,
230V-Anschlüsse und elektrische Türöffner mit Schließblechen
zu stellen. Elektrische Kabel werden beschriftet und durchgeprüft
bereit gestellt.Die Montage der Geräte erfolgt grundsätzlich
erst dann, wenn die Baustelle frei von Schmutz und Baustaub ist. Wünscht
der Auftraggeber ausdrücklich eine Montage zuvor, so erfolgt diese
nur aufgrund einer schriftlichen Aufforderung auf das Risiko des Auftraggebers.
Die Montage in einem Neubau erfolgt auf Türen, die gemäß
den Vorgaben von GoCom Services beim Türenhersteller werksseitig
vorzubereiten und mit Schließblechen auszustatten sind, es sei denn,
die Türfräsung ist in dem Auftrag enthalten und von dem Auftraggeber
bestätigt worden. Die Montage in einem Altbau auf existierenden Türen
erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber übergebenen Türenliste
mit allen Angaben zu den Türen, einschließlich der Maße
für eventuell notwendige Bleche zum Abdecken von Löchern o.ä.
des alten Beschlages. Der Auftraggeber sorgt für ein unterbrechungsfreies
und fortlaufendes Arbeiten. Mehraufwendungen aufgrund von Arbeitsunterbrechungen
oder aufgrund von Nacharbeiten an den Türen werden nach Aufwand gemäß
Arbeitsbericht gesondert berechnet. Informationen zur Projektierung und
Montage von Sondertüren werden nach Aufwand gemäß Arbeitsbericht
und/oder Angebot berechnet. Sollte dazu ein Servicetechniker einer anderen
Firma benötigt werden(z.B. Kartenleser für Aufzüge), ist dieser zu Lasten
des Auftraggebers anzufordern und zu bezahlen.
Die Schulung des Bedienpersonals erfolgt parallel oder kurz vor Inbetriebnahme
des Systems, um im Sinne des Auftraggeber zusätzliche An- und Abfahrtskosten
einzusparen. Deshalb ist seitens des Betreibers das zu schulende Personal
entsprechend festzulegen. Bei Hotelinstallationen soll die Schulung in
zwei Teilen erfolgen: SuperVisior und Rezeptionspersonal. Bei eventueller
Softwareanbindung / Interface ist der Servicetechniker der Hotelreservierungssoftware
von Ihnen zu dem ausgemachten Zeitpunkt zustellen. Während der Installations-
und Garantiezeit stellt der Hotelbetreiber bzw. Aufgtraggeber für
das GoCom Services Techniker-Personal Unterkunft, Verpflegung, Parkmöglichkeiten,
sowie einen abschließbaren Raum für das Material und Werkzeuge
ohne Berechnung zur Verfügung. Nach der Garantiezeit stellt der Hotelbetreiber
bzw. Auftraggeber für Mitarbeiter des Auftragnehmers Übernachtungen
zu Sonderpreisen (Corporate Rates) zur Verfügung. Notwendige An-
und Abfahrtskosten des Montageteams werden nach Aufwand oder gemäß
pauschaler zusätzlicher Vereinbarung abgerechnet. Die Materialeingenschaften
der Schlosskastenhersteller ergeben eine max Garantie zwischen 100.ooo und 120.000
Öffnungen auf Basis einer Standardtür. Je nach der Beschaffenheit der
verwendeten Türen kann die Materialermüdung also abweichen. Unsere Garantie entspricht
also nur der Garantieleistung der Schlosshersteller und wird deshalb pauschal auf 100.000
Öffnungen festgesetzt.
Lieferung, Versandkosten
Lieferungen erfolgen ab unseren Lagern zzgl. Versandkosten. Aufträge
werden nur komplett geliefert, es sei denn der Kunden wünscht eine
Lieferung in Teilen oder es bestehen gesonderte Vereinbarungen von beiden
Seiten. Ohne das Rechte gegenüber GoCom Services hergeleitet werden
können, lassen wir technische oder optische Verbesserungen in Produkte
einfließen, die zu Abweichungen in Bild oder Sache führen können,
da wir oder unsere Lieferanten diese im Sinne des technischen Fortschritts
vorgenommen haben.
Garantie gebrauchte Hardware
Für die von der Firma GoCom Services verkaufte gebrauchte Hardware
wird nur die gesetzliche Garantie von 6 Monaten übernommen, die mit
der Ausstellung der Rechnung beginnt. Etwaige weitergehende Garantie-
und Gewährleistungszusagen der Hersteller werden von der Firma GoCom
Services an den Kunden weitergegeben, ohne dafür selbst einzustehen.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Firma GoCom Services
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängel oder Schäden, die
auf unsachgemässen Gebrauch, Bedienungsfehler, betriebsbedingte Abnutzung,
oder normalen Verschleiss zurückzuführen sind, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Die Firma GoCom Services übernimmt
keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen
Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen.
Garantie von GoCom Software, Standardsoftware oder Hardware von Lieferanten
Hinsichtlich der Hardware, sowie der Standardsoftware von Drittlieferanten
gelten ausschliesslich die Garantiebestimmungen des Herstellers. GoCom
Services übernimmt in einem Garantiefall nur die Verhandlungen mit
dem Hersteller. Die Gewährleistung für elektronische Bauteile wie auch Platinen
betraegt 6 Monate. Die Funktion der gelieferten Software wird von der Abgabe
sorgfältig geprüft und entspricht den im Zeitpunkt der Auslieferung
gültigen Spezifikationen. Die Garantie von Software der Firma GoCom
Services garantiert die dem neuesten Stand der Technik entsprechende Wartung
der vom Wartungsvertrag umschriebenen Software. Für die korrekte
Installation haftet GoCom Services nur, wenn sie diese mit ausschliesslich
von ihr gelieferter Hard- und Software selbst durchgeführt hat. Während
der im Auftrag festgelegten Garantiedauer behebt GoCom Services Mängel
und Störungen, sofern diese innerhalb von 10 Tagen nach Auftreten
schriftlich und dokumentiert gerügt werden. Mangels anderer Abrede
beträgt die Garantiefrist für Software 1 Jahr. GoCom Services
hat die Wahl, die Software entweder nachzubessern oder nachzuliefern,
namentlich einen Korrekturcode, eine korrigierte Version des Programmes
oder eine Umgehungslösung zur Verfügung zu stellen. Wandelungs-
und Minderungsrecht des Kunde sind wegbedungen. Die Garantieleistungen
umfassen die Arbeitszeit im Service-Center von GoCom Services und allfällige
Ersatzteile für GoCom Produkte, nicht jedoch Reisezeit und Transportkosten.
Nach Ablauf der Garantiefrist gelten ausschliesslich der Wartungsvertrag
und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. GoCom
Services übernimmt keine Gewähr, dass Hard- und Software den
Funktions- und Betriebsanforderungen des Kunden entsprechen und ohne Unterbruch
und Fehler funktionieren. GoCom Services übernimmt keine Gewähr,
dass Hard- und Software in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen,
mit beliebigen Daten, Systemen und Programmen funktionieren. GoCom Services
lehnt jede Gewährleistung und Haftung ab für Mängel oder
Störungen, die durch äussere, von GoCom Services nicht verschuldete
Umstände und Einflüsse oder durch unsachgemässe Bedienung
oder Störungsbehebung durch den Kunde oder Dritte verursacht werden.
GoCom Services lehnt jede Gewährleistung und Haftung ab, wenn der
Kunde die Anweisungen von GoCom Services und der Hersteller von gelieferten
Produkten und die ihm übergebenen Handbücher und Dokumentationen
nicht beachtet, insbesondere wenn er die Datensicherung nicht anweisungsgemäss
durchführt und dokumentiert. Der Kunde ist für die Einhaltung
dieser Anweisungen verantwortlich und beweispflichtig und lehnt jede Gewährleistung
und Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie jede Haftung für
indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder
Ansprüche Dritter gegen den Kunde ab.
Transportschäden
Sämtliche Lieferungen werden auf die Gefahr des Kunden / Bestellers
versendet. Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche Transportschäden
bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen und uns bis
spätestens 3 Arbeitstage nach Anlieferung vorzulegen. Nicht bestätigte
offene Mängel können später nicht anerkannt werden und
sind auch nicht versichert. Verdeckte Mängel sind uns sofort nach
Schadensfeststellung schriftlich anzuzeigen, höchstens jedoch 5 Tage
nach Anlieferung der Ware.
Verantwortung des Kunden
Die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und den Gebrauch
der Hard- und Software sowie für die damit erzielten Resultate trägt
der Kunde. Hat sich GoCom Services zur Installation verpflichtet, trägt
sie dafür die Verantwortung. Verwendet der Kunde von Dritten gelieferte
oder installierte Hard- oder Software, trägt er unter Ausschluss
jeder Haftung von GoCom Services die alleinige Verantwortung für
die Funktionsfähigkeit der Gesamtlösung. Der Kunde ist für
die Sicherheitsmassnahmen zum Schutz gespeicherten Daten vor Zerstörung
oder Missbrauch verantwortlich und verpflichtet, die Datensicherung entsprechend
den Vorschriften von GoCom Services und der Produkthersteller durchzuführen
und zu dokumentieren.
Softwarelizenzen
GoCom Services liefert dem Kunden das Lizenzmaterial in der jeweils aktuellen
Version, sofern Wartung Gebühren regelmässig bezahlt worden
sind, für die Softwareprodukte, die der Wartung unterliegen. Diese
Produkte sind besonders gekennzeichnet. Das Lizenzmaterial gilt 30 Tage
nach dessen Ablieferung beim Kunden als abgenommen, spätestens jedoch
mit Aufnahme der produktiven Datenverarbeitung, falls der Kunde nicht
zuvor Funktionen und Leistungen des Programmes schriftlich beanstandet
hat. Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwarelizenzen erwirbt der
Kunde das Nutzungsrecht am Lizenzmaterial. Das Nutzungsrecht umfasst das
Recht, den Programmcode in maschinell lesbarer Form auf der bezeichneten
Anlage zu verwenden, d.h. das Programm ganz oder teilweise zur Ausführung
der darin enthaltenen Instruktionen in das bezeichnete EDV-System einzulesen
und zu speichern, sowie die zu einem Programmprodukt gelieferte Dokumentation
im Zusammenhang mit dem Einsatz des Programmes zu gebrauchen. Der Kunde
anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von GoCom Services
oder allfälliger Drittlieferanten, enthält sich jeden Angriffs
auf Bestand und Umfang dieser Rechte und trifft im Einvernehmen mit GoCom
Services alle Massnahmen, um deren Rechte zu wahren. Das Lizenzmaterial
enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche Betriebsgeheimnisse
von GoCom Services darstellen. Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial
weder ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich
zu machen, noch es zu veröffentlichen. Der Kunde stellt durch entsprechende
Instruktion, Vereinbarungen und andere geeignete Vorkehrungen sicher,
dass alle Personen, die Zugang zum Lizenzmaterial haben, diese Verpflichtungen
einhalten. Der Kunde ergreift in seinem Betrieb die erforderlichen technischen
und organisatorischen Massnahmen, um das Lizenzmaterial vor ungewollter
Preisgabe beziehungsweise Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unberechtigte
zu schützen. Kopien des Lizenzmaterials dürfen ohne Einverständnis
GoCom Services nicht erstellt werden, ausser zu reinen Datensicherungszwecken.
Bei Verstoss gegen diese Bestimmungen ist GoCom Services ausser zu allen
gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Massnahmen auch berechtigt, die
Softwarelizenz zu sperren.
Wartungsleistungen
GoCom Services erbringt gegen Bezahlung einer im Wartungsvertrag festgelegten
Pauschalgebühr Wartungsleistungen mit dem Zweck, die Einsatz- und
Funktionstüchtigkeit der gewarteten Soft- und Hardware zu erhalten
oder im Falle von Fehlern oder Störungen wieder herzustellen und
dem Kunden Verbesserungen der Software zur Verfügung zu stellen.
Die Wartungsleistungen werden nur auf Aufforderung des Kunden erbracht,
Updates ausgenommen. Die Wartung umfasst je nach Wartungsvertrag eines
der folgende Leistungsmodule: a) Hotline mit Update - Telefonauskunft
von Montag bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-22.00 Uhr - Personelle Bereitschaft
mit mindestens einer auf dem Produkt geschulten Person - Unaufgeforderte
Information über Programmentwicklungen und anwendungen - Unaufgeforderte
Updates der bestehenden Software mit Dokumentation b) Fernwartung mit
Updates - Telefonauskunft von Montag bis Freitag, 08.00-12.00 und 13.30-19.00
Uhr - Fernwartung ausserhalb der Bürozeit, d.h. jederzeitige Wiederherstellung
einer minimalen Funktionsfähigkeit des Systems über eine Telefonleitung
mit einer speziellen Notfall-Nummer - Personelle Bereitschaft mit mindestens
einer auf dem Produkt geschulten Person - Unaufgeforderte Information
über Programmentwicklungen und anwendungen- Unaufgeforderte
Updates der bestehenden Software mit Dokumentation Der Kunde stellt für
das gewählte Leistungsmodul, d.h. Hotline oder Fernwartung folgende
Einrichtungen auf seine Kosten zur dauernden Verfügung: - Telefonanschluss
mit separater Nummer und direkter Amtsleitung - ISDN-Karte mit Software
gemäss Spezifikation GoCom - Kommunikations-Software gemäss
Spezifikation GoCom Von der Wartungsleistung sind ausgeschlossen: - Hardware.
Programmmodifikationen sowie Weiterentwicklungen der bestehenden
Software oder von Teilen derselben. Eine Weiterentwicklung und nicht blosse
Verbesserung liegt vor, wenn die Software neue Funktionen und Einsatzforderungen
erfüllt oder zusätzliche Einsatzmöglichkeiten aufweist.
- Behebung von Fehlern und Mängeln, die durch Eingriffe von Personen
verursacht worden sind, die von GoCom Services nicht dazu ermächtigt
wurden. Ausgeschlossen ist insbesondere die Behebung von Fehlern und Mängeln,
die auf unsachgemässe Modifikationen sowie Änderungs- und Anpassungsversuche
des Kunden oder durch Dritte oder auf andere Umstände und Einflüsse
zurückzuführen sind, die nicht von GoCom Services zu vertreten
sind, wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt. - Kundenbesuche.
Wartungsgebühr
Die im Wartungsvertrag vereinbarte Pauschalgebühr ist jeweils halbjährlich
im voraus zu bezahlen. Ist ein Kundenbesuch notwendig, ein Software-Problem
auf einen Hardware&Software-Fehler zurückzuführen oder erbringt
die GoCom auf Wunsch des Kunden von der vereinbarten Wartungs-leistung
ausgeschlossene Leistungen, werden diese separat nach den üblichen
Ansätzen berechnet.
Beendigung des Wartungsvertrages
Der Wartungsvertrag ist beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres kündbar.
Ausnahmen sind zulässig bedürfen aber der Schriftform.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller,
auch zukünftiger Forderungen, Eigentum der Firma GoCom Services Gottschlich
e.K. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware an die Firma GoCom Services ab, auch insoweit, wenn die
Ware weiterverarbeitet wurde. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware,
ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Firma GoCom Services
hinzuweisen und die Firma GoCom Services zu unterrichten. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Hardware Eigentum der Firma GoCom
Services . Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Der Kunde
ermächtigt die Firma GoCom Services , diesen Eigentumsvorbehalt bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises jederzeit ohne seine
Mitwirkung in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Software unter
Lizenzsperre und die Firma GoCom Services ermächtigt, diese bei Nichteinhaltung
der Zahlungsbedingungen auszulösen.
Preise, Preisnachlässe, Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Warenerhalt ohne Abzüge zu zahlen.
Skontoabzug wird nur nach vorheriger schriftlichen Vereinbarung gewährt.
Schecks gelten als Zahlung erst nach Einlösung. Kommt der Käufer
mit der fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen
eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma GoCom Services
berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten
oder für weitere Lieferungen Barzahlung der Ware mit einer Nachnahmegebühr
von 10,40 EUR je Postlieferung, oder Sicherheitsleistung zu verlangen,
ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Bei Überschreitung
des Fälligkeitstermins werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen
Zinszatzes auf den Warenwert der Lieferung berechnet. Alle Kosten, die
durch eine nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, gehen zu Lasten
des säumigen Käufers. Preise sind freibleibend. Rechnungen,
Angebote, Mahnungen etc werden per eMail oder Fax versandt und protokolliert.
Sollten sich alle Mahnungen als wirkungslos erweisen, wird ein Inkassounternehmen
beauftragt, die Forderungen einzutreiben. Alle weiteren dadurch entstehenden
Kosten sind durch den Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
ab der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zu berechnen.
Falschbestellungen/Auftragsstornierungen
Stornierugen von Aufträgen, bei denen Produkte speziell für
einen Kunden bestellt wurden, dies gilt insbesonder für elektronische
Schlösser, nach Kundenwunsch bedruckte Datenträger und Karten,
Tresore und Safes, bzw. deren Auftragsmenge den normalen Lagerbestand
übersteigt, bedürfen der Schriftform und gelten nur mit schriftlicher
Bestätigung der Firma GoCom Services. Die Rücksendung hat frei
Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen
werden. Rücksendungen sind mit einer Autorisierungsnummer (RMA) zu
versehen, die deutlich sichtbar außen auf der Verpackung angebracht
werden muss. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer und unfreie
Rücksendungen werden nicht angenommen. Verbrauchsmaterialien können
nur innerhalb von 2 Wochen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen
werden.
Wir sind stets bemüht, Ihnen nur absolut
zuverlässige Qualitätsprodukte zu liefern. Sollte es dennoch einmal Grund
zur Beanstandung geben (mangelhafte Ware oder Falschlieferung), so fordern
Sie einen RMA Beleg, der ausgefüllt an uns zurück gesandt werden muss,
an. Nur so ist ein schneller und reibungsloser Warenaustausch garantiert.
Bei mangelhafter Ware ist ohne genaue und detaillierte Fehlerbeschreibung
eine Bearbeitung nicht möglich. Die Autorisierungsnummer ist deutlich
sichtbar außen auf der Verpackung anzubringen. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer
und unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei Reklamationen von
Druckerzubehör, Telefaxzubehör und Kopierzubehör sind 3 Ausdrucke beizufügen,
welche den Mangel dokumentieren. Ohne diese Ausdrucke ist eine Bearbeitung
nicht möglich. Für ungerechtfertigt als defekt eingesandte Produkte werden
die angefallenen Prüfkosten an den Einsender weiterberechnet und an den
Einsender kostenpflichtig zurückgesandt. Der Kunde ist verpflichtet die
unberechtigt reklamierten Produkte zurückzunehmen. Die Rücksendung hat
komplett in Originalverpackung frei Haus an uns zu erfolgen. Unvollständige
Rücksendungen können nicht bearbeitet werden und werden umgehend an den
Kunden zurückgesandt. Falsch bestellte Produkte, die durch den Kunden
beklebt, beschriftet, geöffnet oder gebraucht wurden, bzw nicht mehr im
Originalzustand sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. sind Berechtigte
Reklamationen werden an den Lieferanten zur Reparatur/ Umtausch eingesandt.
Nach Reparatur/Umtausch erhält der Kunde das Produkt kostenfrei zugesandt.
Bitte beachten Sie, daß bei Mängel im Lieferumfang (fehlendes Produkt
oder Lieferung eines nicht bestellten Produktes), uns dieser Mangel innerhalb
von 3 Tagen nach Wareneingang angezeigt werden muss. Spätere Reklamationen
können nicht anerkannt werden und gehen zu Lasten des Bestellers.
§ 7 Widerrufsbelehrung bei Verbraucherverträgen/Fernabsatzvertrag
71. Ausübung des
Widerrufs
Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der
zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete
Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim
Empfänger, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher eine schriftliche
Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat. Der Widerruf muss in Textform
(also per e-mail, Brief, Telefax etc.) erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen
auch durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Der Widerruf
muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung.
72.Rechtsfolgen
des Widerrufs
Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung
ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages
mit dem Verkäufer gerichtete Willenserklärung gebunden. Im Falle
des Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Die Ware ist sofort nach Ausübung des Widerrufsrechts auf Kosten
und Gefahr des Verkäufers an diesen zurückzusenden, wenn der
Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bei
Bestellungen, deren Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40,00 EUR nicht übersteigt, oder wenn bei einem höheren
Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung
zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass
die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, hat der Verbraucher
die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen. Eine
Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht
durch Paket versandt werden kann (z.B. mehr als 20 kg). In diesem Fall
werden wir diese abholen lassen.
7 3. Wertersatz
Wenn der Kunde die Ware nach dem Widerruf ganz oder teilweise nicht oder
nur im verschlechterten Zustand zurücksendet, ist er dem Verkäufer
gesetzlich zum Wertersatz verpflichtet. Abweichend von § 346 Abs.
2 S. 1 Nr. 3 BGB hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich
auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist, wie sie in
einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Im Übrigen
kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht
wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was
deren Wert beeinträchtigt. Jede darüber hinaus gehende Nutzung
der Ware berechtigt den Verkäufer jedoch zu Ersatzansprüchen,
die unter Umständen die Höhe des Kaufpreises erreichen können,
jedoch mindestens 10 % des Kaufpreises, je nach Zustand des Artikels,
dessen Verpackung und Zubehör. Der Kunde hat die Möglichkeit
des Nachweises, dass dem Verkäufer ein geringerer Schaden entstanden
ist. Insoweit wird auf § 357 BGB verwiesen. Die Rücksendung
der Ware soll nach Möglichkeit in der unbeschädigten Originalverpackung
mit vollständigem Zubehör erfolgen. Alle Waren, die dem Kunden
geliefert wurden, müssen zurückgegeben werden. Es ist durch
geeignete Umverpackung dafür Sorge zu tragen, dass die Ware unbeschädigt
beim Verkäufer eintrifft.
Die weiteren Rechtsfolgen
des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 BGB und bei
Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag
auch nach § 358 BGB. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarungen
und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Verträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht auch,
wenn mit der Ausführung der Dienstleistung nach ausdrücklicher
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist seitens des Verkäufers
begonnen wurde oder der Verbraucher diesen selbst veranlasst hat.
Der Widerruf ist zu richten an:
GoCom Services Gottschlich e.K., Peter Gottschlich
Am Muehlenberge 3,
30539 Hannover,
oder per Fax 0511 52489327,
oder per e-mail: info@gocom-services.de.
Haftung
Die Haftung der Firma GoCom Services bezieht sich ausschließlich
auf den Warenwert der von uns angebotenen Produkten. Haftungsübernahmen
für Folgeschäden jedweder Art, die durch Nicht- oder Falschlieferung
oder Nichtfunktion von bei uns bezogenen Produkten entstehen, oder entgangener
Gewinn oder Vermögensschäden jeglicher Art wird ausgeschlossen.
Beweisführung
Alle Daten. Die Beweisführung für den Schaden und die Ursache
obliegt dem Käufer.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hannover.
Bei Abschluss des Vertrages erhalten, gelesen und genehmigt
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